BVfK - Wochenendticker 6. Oktober 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Aktuelles zum Diesel-Thema:

 

Es geht ausschließlich um die Vermeidung von Fahrverboten.

 

Bundesregierung: Handlungsfähig oder hilflos?

 

Elementare Verbandsaufgaben: Sicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Großprojekt BVfK-Digital.

 

40% Minus beim Pariser Autosalon 2018. Automobilwoche: Der Niedergang großer Shows wird so deutlich wie nie!

 

Die Ente wird 70! Auch zu bewundern auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne 2018.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK folgt Einladung zur ersten Geldwäschetagung der FIU

Einblicke in die Arbeitsweise einer Behörde

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC: Neue Systemupdates/Funktionen verfügbar 

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

um die aktuelle Diskussion an der Diesel-Front zu verstehen, muss man wissen, dass es nicht um mehr oder weniger legale Manipulationen der wohl meisten Autohersteller an der Motorsteuerung geht und auch nicht um die Rettung von Natur, Tier und Mensch vor dem Abgastot, sondern einzig um die Frage, wie man die in mindestens 14 deutschen Städten drohenden Fahrverbote vermeiden kann.

Wenn diese drohen, hat das nicht unbedingt etwas mit der objektiven Luftqualität zu tun, sondern mit dem, was an welchen Stellen gemessen wird und der dabei ggf. festgestellten Überschreitung irgendwelcher Grenzwerte, was dann neben vielen anderen Faktoren gesundheitsschädlich sein soll.

Dass diese in Köln und München überschritten werden, kann man vielleicht noch nachvollziehen, dass die Menschen in Düren und Kiel jedoch mehr, als z.B. in Dortmund oder Berlin vor Autoabgasen geschützt werden müssen, erschließt sich demjenigen, der die Verkehrssituation und die damit verbundene Luftqualität in diesen Städten kennt, nicht.

Allerdings scheinen die Messstationen objektive Ergebnisse zu liefern und daher glaubt man logischerweise, dass man nun mit objektiv saubereren Autos an diesen Messstellen zu einer objektiv geringeren Schadstoffbelastung kommen wird.

Ein Ergebnis, was man allerdings auch erreichen könnte, wenn man die Stellen, wo gemessen wird, einfach so auswählt, dass sie ein einigermaßen objektives Gesamtbild wiedergeben und nicht unbedingt am vermutlich stärksten belasteten Verkehrsknotenpunkt. Dann würde Düren vermutlich sofort aus der Gefahrenzone herausfallen. In Kiel könnte man das bekanntermaßen, ebenso wie in Hamburg, durch Verbannung der schmutzigen Großschifffahrt erreichen.

Das alles macht deutlich, wie beschränkt handlungsfähig und hilflos diese Regierung ist, wobei man davon ausgehen dürfte, dass es sich hierbei nicht um ein Anzeichen von Merkels Niedergang, sondern um ein typisches Phänomen eines insgesamt ungesunden Kräfteverhältnisses zwischen Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherlobbyisten und denjenigen, die eigentlich die Richtlinienkompetenz haben, handelt. 

Was bedeutet das für den Kfz-Handel? Die Vertragshändler freuen sich über regional steigende Nachfrage und die freien Händler schauen in die (Diesel-) Röhre.

Doch jammern hilft nichts, sondern die Frage, was man dagegen tun kann, denn bei vielen Händlern sind die Sorgen groß und es machen sich Frust und Resignation breit.

Die Antwort lautet: Jeder ist seines Glückes Schmied und sollte, wie es einige BVfK-Mitglieder tun, u.a. mit Dieselgarantien und anderen aktiven Maßnahmen auf seine Kunden zu gehen. Wer sich die Beiträge im Archiv des BVfK-Wochenendtickers (BVfK-Newsletter-Archiv ) unter dem Stichwort „Diesel“ anschaut, findet hier viele nützliche Tipps, Informationen und Hinweise. Man kann sich auch vom Dieselgeschäft abwenden, sollte jedoch bedenken, dass es noch nie so gute Autos für so wenig Geld gab und es eigentlich nur ein kleines Manko, nämlich die überwiegend unbegründete Angst vor Fahrverboten zu beseitigen gilt, um auch bessere Preise zu realisieren.

Ein anderer wichtiger Schmied des Glückes freier Autohändler ist natürlich der BVfK, der seinen Mitgliedern nicht nur mit Ideen, sondern auch mit aktiven Maßnahmen zur Seite steht. Wenn auch die vielfachen, meist vorausschauenden und präventiv wirkenden Bemühungen in der Regel nicht dafür sorgen, dass sich neue Käuferschlangen vor den Toren unsere Mitgliedsbetriebe bilden, so kann man davon ausgehen, dass Zukunft sichernde und die Rahmenbedingungen stabilisierende Maßnahmen ihre Wirkung nicht verfehlen.

Damit sei die Arbeit am Großprojekt BVfK-Digital sowie das oft unterschätzte Aufgabenfeld der BVfK-Rechtsabteilung zur Sicherung der Rahmenbedingungen angesprochen, wo es neben Kaufrecht auch um Kartellrecht/Vertriebsrecht und Markenrecht geht. 

Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich hier um elementare Brennpunkte handelt und eine Nichtbeachtung von existenzieller Gefahr für den gesamten, also nicht nur den freien Autohandel ist, denn Digitalisierung und Verschiebung der globalen Machtverhältnisse wie auch eine offensichtliche Schwächung der Demokratie lassen bei Ignoranz nichts Gutes befürchten.

Weil wir uns diesen anspruchsvollen und nicht immer vom schnellen Erfolg gekrönten Aufgaben stellen, ist Ihr BVfK der unangefochten größte und erfolgreichste Verband seiner Art in Deutschland und Europa geworden. Um dies allerdings auch zu bleiben und Ihnen, verehrte BVfK-Mitglieder, auch ständig die Gewissheit effektiven Mehrwerts durch Ihre BVfK-Mitgliedschaft zu geben, benötigen wir gerade in der jetzigen Zeit Ihre aktive Unterstützung.

Bitte verstehen Sie daher die BVfK-Digitalangebote nicht als eine fertige, mit anderen vergleichbare Lösung, sondern als eine kontinuierliche Entwicklung, die nur mit ihrer engagierten Mitwirkung zum bestmöglichen und daher unvergleichbaren Werkzeug für Ihre tägliche Arbeit und gleichzeitigen Schutz vor missbräuchlichen Abhängigkeiten werden kann.

Nehmen sich die Zeit, loggen sich ein (>>> LOGIN BVfK-Digital) und schauen sich an, was es in der digitalen BVfK-Welt schon alles gibt, geben uns Ihr Feedback und fordern uns, damit wir dies hier weiterhin richtig und bestmöglich machen:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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40% Minus beim Pariser Autosalon 2018. Automobilwoche: Der Niedergang großer Shows wird so deutlich wie nie!

Beim aktuell stattfindenden Pariser Autosalon wird nach Auffassung der Automobilwoche der Niedergang der großen Shows so deutlich wie nie. Sehr viele Marken - oder rund 40 Prozent des europäischen Neuwagengeschäfts - reisen erst gar nicht an. Hier geht´s zum Artikel: Automobilwoche: Der Niedergang großer Shows wird so deutlich wie nie.

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Die Ente wird 70! Auch zu bewundern auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne 2018.

Die Legende der aus heutiger Sicht Simplifizierung der automobilen Fortbewegung begann mit der Vorstellung des 2CV am 7. Oktober 1948 auf dem Paris Autosalon und noch heute schwärmen Fans vom Enten-Feeling, was aus 600 kg dünnem Blech und Minimaltechnik einen der wertstabilsten Oldtimer macht.

Davon kann man sich auch vom 15. – 18. November 2018 auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne überzeugen. Hier wird neben gut 20 Schmuckstücken der BVfK-Mitglieder auch eine zwar nicht perfekte, aber sehr schöne 1983er Charleston-Ente zum realistischen Preis angeboten.

Der knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK befindet sich zentral und bestens gelegen im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9. Wer sich einen der noch wenigen freien Plätze sichern will, sollte sich beeilen.

Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung der begrenzt verfügbaren Freikarten:

oldtimer@bvfk.de  /  www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

BVfK folgt Einladung zur ersten Geldwäschetagung der FIU


Einblicke in die Arbeitsweise einer Behörde

Viel Positives war einschlägigen Presseberichten der jüngsten Vergangenheit über die Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (kurz FIU), die der Zoll vor ca. einem Jahr zur Bekämpfung von Geldwäsche eingerichtet hat, nicht zu entnehmen. So zeigte man sich auf der ersten Geldwäschetagung mit Verbänden des Nichtfinanzsektors sichtlich bemüht, medial kommunizierte Missverständnisse auszuräumen sowie Einblicke in die Arbeitsweise der Behörde zu verschaffen und wurde dabei auch nicht müde zu betonen, dass auf den Dialog mit Verbänden als Bindeglied zu den „Verpflichteten“ künftig besonderes Augenmerk gerichtet werden soll.

Das ist insbesondere erfreulich, weil auf den Nichtfinanzsektor nur ca. 1 Prozent der gesamten Verdachtsmeldungen entfallen, auf den Kfz-Sektor im Jahr 2017 sogar keine einzige. Dass diesem bei der Bekämpfung von Geldwäsche trotzdem Beachtung geschenkt werden soll, merkte man unter anderem daran, dass BVfK und ZDK neben Wirtschaftsverbänden aus anderen Bereichen, wie dem Glücksspielsektor, dem Kunsthandel und der Immobilienbrache, als Branchenvertreter explizit ausgewählt wurden, um Händlerinteressen repräsentativ zu vertreten und sich an der Entwicklung neuer Konzepte mitgestaltend zu beteiligen.

Verdachtsmeldungen – auf das Bauchgefühl kommt es an

Der schwerpunktmäßig behandelte Themenkomplex der Verdachtsmeldungen warf im Laufe der Veranstaltung immer wieder Fragen auf, deren Beantwortung nicht immer zufriedenstellte und bisweilen auf Unverständnis stieß.

So sind dem Gesetz zwar Vorgaben zu entnehmen, in welchen Fällen ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vom verpflichteten Unternehmer unverzüglich zu melden ist, nämlich wenn Tatsachen vorliegen, die auf die Erlangung eines Vermögensgegenstands aus einer strafbaren Handlung hindeuten oder der Vertragspartner seine Pflicht nur Benennung des hinter ihm stehenden wirtschaftlichen Berechtigten nicht erfüllt, wann diese Tatsachen jedoch eine begründete Meldepflicht auslösen, bleibt oftmals ungewiss. Letztendlich entscheide aus Sicht der FIU-Referenten als letzte Instanz das Bauchgefühl.

Das erschien vielen Diskussionsteilnehmern unbefriedigend – Zu groß dürfte in der Praxis der Zwiespalt sein, der sich zwischen dem Risiko der Geschäftsgefährdung und der Pflichterfüllung gegenüber der zuständigen Behörde auftut. Ausgenommen Verdachtsmeldungen „ins Blaue hinein“, die möglicherweise für sich genommen Straftatbestände erfüllen, gilt es also in jedem Einzelfall abzuwägen, ob genügend Verdachtsmomente vorliegen. Wie schwierig das mitunter sein kann, veranschaulichten zahlreiche Beispiele, insbesondere aus dem Kfz-Handel, bei denen sich die Veranstaltungsteilnehmer uneinig waren und es selbst der ebenfalls anwesenden Leiterin der Hamburger Aufsichtsbehörde, Frau Irmgard Elhachoumi, nicht immer leicht fiel, die Verdachtsgrenze zweifelsfrei zu beurteilen.

Zurückhaltende Entwarnung von Seiten der Aufsichtsbehörde

Diese gewährte anschließend in einem ca. 30-minütigen Vortrag auch Einblicke in die Funktionsweise der (Hamburger) Aufsichtsbehörde, die für die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verhängung von Bußgeldern landesspezifisch zuständig ist. Ein wenig Entwarnung kann zumindest im Hinblick auf die nördlicheren Gefilde Deutschlands gegeben werden: Dort hat ein von der Aufsichtsbehörde anvisiertes Unternehmen nach Eingang der Aufforderung zum Nachweis der Präventionsaktivitäten in der Regel ca. 3 Monate Zeit, Risikoanalyse und sonstige Dokumentationen vorzulegen. Zum einen dürfte in diesem Zeitraum noch ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung bestehen, zum anderen komme es, so Frau Elhachoumi, primär darauf an, dass überhaupt etwas unternommen werde. Sei die Risikoanalyse unvollständig oder fehlerhaft, so werde meist kein Bußgeld verhängt, sondern Nachhilfe angeboten.

Verhaltensempfehlung und Ausblick in die Zukunft

Mehrfach betonte die FIU, wie wichtig es sei, Verdachtsmeldungen zu übermitteln. Nicht nur um Bußgelder bei ausbleibenden Meldungen zu vermeiden, sondern auch, um bei der im Jahr 2020 anstehenden Länderprüfung zu demonstrieren, dass Deutschland kein Geldwäscheparadies sei.

Hierfür wurde das Portal GOAML eingerichtet (https://goaml.fiu.bund.de/) , welches neben der Möglichkeit zur elektronischen Verdachtsmeldung auch viele nützliche Informationen für Verpflichtete bereitstelle. Sogenannte Typologien veranschaulichen überblickartig anhand von Beispielen, wie die jeweilige verdächtige Situation eingeordnet werden solle. Eine speziell auf den Kfz-Sektor angepasste Typologie werde dort in Kürze veröffentlich, so die Behörde. Unverständlich bleibt jedoch, insoweit waren die Teilnehmer sich einig, dass die Typologie-Papiere nicht frei zugänglich sind, auch nicht für Verbände. Man wolle diese Informationen gezielt nicht streuen. Der zu spürende Gegenwind dürfte allerdings für Umdenken sorgen. Sofern eine Verbreitung der darin enthaltenen Informationen freigegeben wird, werden wir diese natürlich an Sie weitergeben.

Der BVfK begrüßt die angekündigte stärkere Einbeziehung der Verbände jedenfalls ausdrücklich, denn auf diesem Wege scheint die klare Einordnung der gesetzlichen Anforderungen möglich, sodass das gesetzliche Ziel der Eindämmung von Geldwäsche näher rücken, die Verhängung von Bußgeldern gleichzeitig eingedämmt und die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unserer Mitglieder gewahrt werden dürfte.

Über die Entwicklung halten wir an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC: Neue Systemupdates/Funktionen verfügbar 

Dank der Optimierungsvorschläge von Euch konnten wir nun einige neue Funktionen in unserer Live-System einspielen, bzw. werden zum Teil zum Beginn der nächsten Woche eingespielt: 

1. Update - C2B Preiskalkulation in Detailansicht verfügbar (bereits verfügbar)

Für den ein oder anderen mag es interessant sein, wie sich der ermittelte unverbindliche Ankaufspreis für ein Fahrzeug zusammensetzt, da manche Aufschläge für Extras oder auch Abzüge für Beschädigungen im Endpreis nicht zu sehen sind. 

Dafür wird nun in der Detailansicht für die C2B-Inserate die Kalkulation zum jeweiligen Fahrzeug mit angezeigt.

2. Update - Fahrzeugtitelbeschreibung erweitert (bereits verfügbar)

Damit man beim angezeigten Preis des Fahrzeugs nicht direkt die Lust an den Details zum Wagen verliert, wurde die Titelbeschreibung der Fahrzeuge bei der Fahrzeugeingabe erweitert. Somit lassen sich jetzt schon in der sogenannten Headline auf Extras, wei z.Bsp. Navi + SHZ + ALUs etc. hinweisen. Was einige Fahrzeuge mit Sicherheit interessanter macht als zuvor. 

3. Update - Fahrzeuginserate duplizieren (ab nächster Woche)

Gerade bei Neuwagen ist es manchmal ein wenig mühsam gewesen, Fahrzeuge mit ähnlicher Ausstattung und Motorisierung jedesmal neu anzulegen. Dafür wird in Kürze in der Detailansicht ein Button verfügbar sein, der das Fahrzeuginserat dupliziert und zur Bearbeitung öffnet. Somit können kleinere Änderungen an Farbe, Preis und Ausstattung etc. mit wenig Aufwand am Duplikat vorgenommen werden ohne, dass man die Daten noch einmal vollständig eingeben muss.

4. Update - Schadstoffklassen (ab nächster Woche)

Auch diesem Thema haben wir uns gewidmet, da dieses Kriterium große Auswirkungen auf den Preis haben kann. Deshalb wird die Auswahl der Plakette ab nächster Woche auf der Eingabemaske Seite 1 ebenfalls verfügbar sein.

Auch wird es im Händlerbereich eine kleinere Umstrukturierung des Seitenmenüs geben, dass dann etwas logischer und bedienerfreundlicher aufgebaut ist. 

Sollten Euch noch weitere Sachen auffallen, die wir verbessern oder hinzufügen können, immer raus damit. Gerne per Mail an: m.manthey@bvfk.de

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

BMW-1 Series 125i MT (218 PS / 160 KW)

EZ: 2008
km-Stand: 110000

Errechneter Preis unter Berücksichtigung der Händlermarge sowie der Zustandsangaben des Anbieters:

€ 11.640

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2001
km-Stand: 168000

B2B Preis:

€ 3.500

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2007
km-Stand: 124900

B2B Preis:

€ 11.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 88000

B2B Preis:

€ 14.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 88000

B2B Preis:

€ 15.790

 
 
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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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